Viale delle Milizie 1

Rom

Tel.: 06.39733855

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©studiolegaleteofilatto

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Verwaltungsrecht

Die Kanzlei Teofilatto befasst sich im Bereich des Verwaltungsrechts überwiegend mit Umweltrecht und vertritt ihre Mandanten in Verwaltungsverfahren, die den Zugang zu Umweltakten und die Aufhebung von Verwaltungsakten zum Gegenstand haben, die nicht mit den Grundsätzen des Umweltrechts im Einklang stehen. 

 

Das Umweltrecht wird durch verschiedene europäische Richtlinien geregelt, die im Laufe der Jahre durch unterschiedliche gesetzliche Maßnahmen umgesetzt wurden.

Seit 2006 wird der Umweltbereich in Italien einheitlich durch das Umweltgesetzbuch geregelt, das im Zuge der Umsetzung der aufeinanderfolgenden Gemeinschaftsrichtlinien, die einen einheitlichen Schutz der Umweltmedien in Europa gewährleisten sollen – Luft, Wasser, Boden –, zur Abfallbewirtschaftung und zur Verhinderung des Klimawandels, schrittweise in seinen Vorschriften geändert wurde.

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