Viale delle Milizie 1
Rom
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In der Regel wird die Beilegung von Streitigkeiten durch den Rückgriff auf eine Einigung bevorzugt. Wo eine Einigung nicht möglich ist, wird die Streitigkeit durch den Rückgriff auf die Zivilgerichtsbarkeit entschieden.
VERBINDLICHKEITEN UND VERTRÄGE
Das SLT befasst sich mit Verträgen, erstellt diese, vertritt aber auch Mandanten in Fällen von vorvertraglicher Haftung, Vertragsverletzung, Kauf und Gewährleistung, Mietverhältnissen, Leihe, Auftrag, geistigen Leistungen (insbesondere Notare), Leasing, allgemeinen Vertragsbedingungen, Darlehen, Versicherung.
ZIVILRECHTLICHE HAFTUNG
Das SLT befasst sich mit Klagen wegen Produzentenhaftung, Unfallrecht, Straßenverkehrsunfällen, Regressansprüchen gegenüber Versicherungen, Haftung aus qualifiziertem sozialen Kontakt, Verleumdung. Nebenklage in Strafverfahren.
PERSÖNLICHKEITSRECHTE, FAMILIEN- UND ERBRECHT
Das SLT befasst sich mit Trennungen und Scheidungen, Unterhaltsklagen, Erbschaften und bevorzugt, wo möglich, auch zur Sicherung des Wohlergehens der Kinder, die Beilegung von Streitigkeiten: Durch eine gute Einigung kann auch das Entstehen zukünftiger Streitigkeiten verhindert werden.
Das SLT kümmert sich auch um die heikle Phase der Unterstützung älterer oder behinderter Menschen durch die Einrichtung der Betreuung oder, in schwereren Fällen, der Entmündigung und der Geschäftsunfähigkeit.
IMMOBILIENRECHT
Das SLT berät in der sensiblen Phase vor dem Erwerb von Immobilien, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden, sowie selbstverständlich auch nach dem Erwerb, indem es seine Mandanten in Fällen von Vertragsverletzung, Gewährleistung, Teilung von Immobilien vertritt.
FORDERUNGSEINZUG UND ZWANGSVOLLSTRECKUNG
Die Kanzlei Teofilatto vertritt ihre italienischen oder ausländischen Mandanten in den unterschiedlichsten gerichtlichen und außergerichtlichen, italienischen oder internationalen Angelegenheiten des Zivilrechts, insbesondere in den Bereichen Verbindlichkeiten und Verträge, zivilrechtliche Haftung, Persönlichkeitsrechte, Familien- und Erbrecht, Immobilienrecht, Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung. Das SLT befasst sich mit dem Forderungseinzug, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, durch den Rückgriff auf Mahnbescheide und Zwangsvollstreckungen, nach vorheriger Überprüfung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners, ebenso wie es Schuldner vertritt, indem es Einsprüche gegen die Vollstreckung oder gegen Vollstreckungsakte erhebt.
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